Opferhilfe
Als Geschädigte bzw. Geschädigter einer Straftat besteht die Möglichkeit sich an einem Strafverfahren, insbesondere am Hauptverfahren als Nebenkläger- und /oder Adhäsionskläger zu beteiligen.
Als Nebenkläger können Sie ebenso wie eine Zeuge AKTIV am Strafverfahren teilnehmen. Dies wird insbesondere durch Befragung des Angeklagten, von Zeugen, durch Stellung von Beweisanträgen oder unter Umständen durch die Erhebung von Rechtsmitteln möglich.
Zudem besteht im Rahmen des Adhäsionsverfahrens die Möglichkeit, bereits im Strafverfahren Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche sowohl grundsätzlich aber auch in konkreter Höhe geltend zu machen. Daraus ergibt sich der Vorteil gegenüber einem möglichen späteren Zivilprozess. Dies gilt insbesondere wenn der Angeklagte die Tat bestreiten sollte. Es gilt aber auch dann, wenn das Opfer beispielsweise der einzige Zeuge ist oder nicht absehbar ist, wann eine noch andauernde medizinische Behandlung abgeschlossen sein wird, die sich als Folge aus der Straftat notwendig machte.
