Strafrecht /Ordnungswidrigkeitenrecht
Jeder kann einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Vielleicht handelt es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit. Vielleicht ergeben sich aber auch Berührungen mit dem Strafrecht. Zum Beispiel wenn gegen Sie eine Strafanzeige gestellt und ein Strafverfolgungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Sie könnten aber auch selbst Opfer einer Straftat werden. Vielleicht sind Sie aber auch Zeuge einer strafbaren Handlung geworden.
Wir können Ihnen in allen Fällen helfen.
Wir sind bei den Gerichten bundesweit sowohl als Strafverteidiger wie auch als Opfervertreter vertretungsberechtigt. Menschen, die nach dem Erwachsenenstrafrecht zu behandeln sind.
